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Gewinne, die aus dem Krypto-Investment verbucht wurden, sind steuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit Bitcoin, Ethereum oder anderen Kryptowährungen spekuliert wurde. Aber wie hoch ist der Steuersatz und ist am Ende jeder Gewinn steuerpflichtig?
Aufgrund der Tatsache, dass das Bundesfinanzministerium die steuerlichen Vorgaben für Kryptowährungen aktualisiert hat, ist es ratsam, dass man sich mit den Regeln im Jahr 2025 auseinandersetzt. Wir präsentieren Ihnen hier einen Überblick über die relevanten Daten und Fakten.
Kryptowährungen sind private Wirtschaftsgüter und fallen unter § 23 Einkommensteuergesetz
Bitcoin und Co. gelten aus steuerlicher Sicht als „andere Wirtschaftsgüter“. Wenn die Coins innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung verkauft werden, so handelt es sich um ein in § 23 Einkommensteuergesetz geregeltes privates Veräußerungsgeschäft. Ein Verkauf kann aber steuerfrei sein, sofern man die Mindesthaltefrist von 12 Monaten abgewartet hat. Das heißt, zwischen dem Ankauf und dem Verkauf müssen mindestens 365 Tage vergehen.
Wer innerhalb der 365 Tage den Coin nicht verkauft, sondern gegen Waren oder Dienstleistungen tauscht, der löst damit aber ebenfalls eine Steuerpflicht aus. Dabei ist der Marktwert der Gegenleistung zum Tauschzeitpunkt relevant.
Was bedeutet Verlustverrechnung?
Die privaten Veräußerungsgeschäfte, einschließlich jener, die mit Kryptowährungen durchgeführt werden, sind bis 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Zu beachten ist, dass dieser Freibetrag für alle privaten Veräußerungsgeschäfte gilt. Entstehen durch den Krypto-Verkauf Verluste, dann könne diese mit den Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften gegengerechnet werden. Dadurch reduziert sich der steuerpflichtige Gewinn.
Wie sieht die Steuerpflicht bei passiv generierten Nebeneinkünften aus?
Sie entscheiden sich für Staking, also stellen Coins zur Transaktionsverarbeitung bereit, oder profitieren von Lending, da sie Entgelt für den Verleih bekommen, so entstehen sonstige Einkünfte. Dieser Teil wird in § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Die Zuflüsse sind zum jeweiligen Marktwert zu versteuern – so auch, wenn es Einkünfte durch das Mining gibt.
Gibt es erhaltene Coins im Zuge von Airdrops, so können diese Geschenke steuerpflichtig sein, wenn sie für den Erhalt einer Gegenleistung erbracht worden sind. Wenn der Airdrop aber ohne weiteres Zutun des Empfängers erfolgt, handelt es sich um eine Schenkung. Nicht steuerpflichtig.
Die Dokumentation
Wichtig ist, dass Sie im Zuge der Steuererklärung transparente Nachweise erbringen können. Notieren Sie daher unbedingt die Zeitpunkte und die Kurse, zu denen die Coins angeschafft wurden und heben Sie Kaufbelege oder Handelsberichte aus, um die Transaktion nachweisen zu können. Des Weiteren ist es ratsam, eine Jahresübersicht der Wallet anzulegen.
Je umfangreicher die Dokumentation ist, umso besser in weiterer Folge für Sie, da Sie so problemlos die Zukäufe und Verkäufe belegen können.
Bitcoin Bull Homepage aufrufen
Interesse ist enorm – auch weil der Bitcoin steigt

Abseits der klassischen Kryptowährungen gibt es mit Bitcoin Bull ein Projekt im Presale, das seit Wochen für Aufsehen sorgt. Das deshalb, weil sich Bitcoin Bull in erster Linie am Bitcoin orientiert. Denn wenn der Bitcoin bestimmte von Bitcoin Bull kreierte Meilensteine erreicht, hat das Auswirkungen auf das Projekt.
So gibt es etwa Token Burns, nachdem der Bitcoin Preis die 125.000 US Dollar, die 175.000 US Dollar und die 225.000 US Dollar überspringen konnte. Durch die Verbrennung von BTCBULL Token wird das Angebot künstlich verknappt, sodass es zu einer Preissteigerung kommen kann. Bei 150.000 US Dollar, 200.000 US Dollar und 250.000 US Dollar gibt es für die BTCBULL Investoren Bitcoin Airdrops.
Derzeit gibt es BTCBULL nur im Vorverkauf. Wer plant, zu investieren, darf zum rabattierten Festpreis BTCBULL Token kaufen.
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